Allgemeine Geschäftsbedingungen: Mobile Auszeit Wohnmobil Vermietung
Ausgabe 02.10.2023
Mit erscheinen dieser Ausgabe verlieren alle anderen Mietbedingungen ihre Gültigkeit.
Versicherung: Unser Mietfahrzeug ist vollkaskoversichert, die Versicherung ist im Mietpreis inbegriffen. Pro Schadensfall beträgt der Selbstbehalt 1300,00€
Kaution: Die Kaution soll die ordnungsgemäße Handhabung des Wohnmobils sicherstellen. Im Schadensfall wird die Kaution zur Abdeckung von Schäden die nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt sind (unsachgemäße Handhabung, mutwillige Beschädigung) verwendet. Die Kaution in der Höhe von 1300,00€ wird bis spätestens 5 Tage bevor der Abholung des Fahrzeuges auf unser Konto überwiesen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird es unmittelbar wieder retourniert.
Mietvoraussetzungen: Mindestalter des Mieters 22 Jahre – Führerscheinbesitz der Klasse B mindestens 1 Jahr, österreichischer Staatsbürger. Der Mieter darf das Fahrzeug nur Personen die im Mietvertrag angeführt sind überlassen.
Treibstoffkosten: Das Fahrzeug wird mit vollem Dieseltank und AD Blue Tank übergeben und muss mit vollem Dieseltank und AD Blue Tank wieder retourniert werden. Es ist darauf zu achten, dass der Dieseltank rechtzeitig mit Markentreibstoff befüllt wird. Das leerfahren des Dieseltanks ist untersagt, da es zu Schäden an der Einspritzpumpe kommen kann und in Folge das gesamte Treibstoffsystem beschädigt wird. Tankkosten so wie Ad Blue Kosten, gehen zu Lasten des Mieters.
Übergabe-Übernahme und Reinigungspauschale: Fahrzeuge werden innen und außen gereinigt übergeben. Damit sie keinen Urlaubstag verlieren, übernehmen wir die Reinigung des Fahrzeuges. Das Fahrzeug muss vom Mieter besenrein retourniert werden. Für die genaue Einschulung und Bedienung des Fahrzeuges, Endreinigung innen und außen wird eine Reinigungspauschale von 150,00€ verrechnet. Bei extremer Verschmutzung fallen Mehrkosten an. Abwassertank und Toilettentank müssen vom Mieter entleert und mit entsprechender Chemie gereinigt werden. Ansonsten fallen Extrakosten für die Toilettenreinigung in der Höhe von 90,00€ an.
In unseren Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, die Kaution einzubehalten.
Haustiere: Die Mitnahme von Haustieren, ist ausschließlich nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt. Pro Haustier wird eine Gebühr von 100,00€ verrechnet.
Kilometergeld: Es sind pro Tag 350 km frei, für jeden weiteren km werden 0,50€ im Nachhinein verrechnet.
Beladung: Die Wohnmobile haben ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3500kg, der Mieter ist für die Einhaltung des höchstzulässigen Gewichts selbst verantwortlich.
Servicepaket: 10kg Gas, WC Chemie, 1 Rolle Spezial Toilettenpapier pro Tag, WM Silbernetz für den Wassertank, Wasserkanister, Markise, Markisengurte, Auffahrkeile, Kabeltrommel und Adapter, pro Person 1 Warnweste, Ersatzlampenset, Verbandskasten, Warndreieck, Vignette für Österreich.
Zubehör: Campingtisch, Sessel, Besteck, Kochtöpfe, Geschirr und Markisenteppich
Bezahlung: Bei Mietvertragsabschluss ist eine Anzahlung von 50% zu bezahlen. Bis 5 Tage vor Abholung des Fahrzeuges, ist der Rest der Miete inkl. Kaution auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei ordnungsmäßiger Rückgabe des Fahrzeuges wird die Kaution sofort auf die angegebenen Bankdaten rückerstattet.
Storno: für abgeschlossene Mietverträge beträgt die Stornogebühr bis 30 Tage vor dem vereinbarten Vertragsbeginn 50%, 5 Tage vor dem vereinbarten Vertragsbeginn 100% der Gesamtmiete.
Abholung und Rückgabe: Die Übergabe findet grundsätzlich täglich ab 16 Uhr statt, die Rücknahme bis 10 Uhr. Ausnahmen müssen gesondert angefragt werden. Bei Nichteinhaltung der Rückgabezeiten wird ausnahmslos der ganze Tag verrechnet. Ansonsten zählt der Übergabe Tag und der Rücknahme Tag als 1 TAG.
Der Vermieter übergibt das Mietfahrzeug an den Mieter in einen einwandfreien, betriebssicheren Zustand, inklusive sämtlicher Papiere und Betriebsanleitungen. Beanstandungen und Schäden muss der Mieter bei Übergabe dem Vermieter bekanntgeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im gleichen Zustand wie übernommen und mit sämtlichen Papieren zu übergeben. Sollte ein gemietetes Fahrzeug aus irgendwelchen Umständen nicht zur Verfügung stehen, so kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten und die Vorauszahlung wird in voller Höhe zurückerstattet. Der Mieter ist nicht berechtigt, für diesen Fall Schadensersatzforderungen an den Vermieter zu stellen.
Übergabe Ort: Magland 65b 8352 Unterlamm
Beschädigung: Für Beschädigungen des Mietfahrzeuges, insoweit diese nicht durch die abgeschlossene Vollkaskoversicherung gedeckt sind, haftet der Mieter, bzw. sein Fahrer. Jeder Schaden am Mietfahrzeug ist umgehend dem Vermieter mitzuteilen. Für Reparaturen, die sofort durchgeführt werden müssen, ist gegen vorherige telefonische Rücksprache mit dem Vermieter, eine Fachwerkstätte aufzusuchen. Dem Vermieter ist bei Rückgabe des Fahrzeuges unbedingt eine Originalrechnung der Fachwerkstätte vorzulegen. Ein Ersatz von Miettagesätzen wird nicht gewährt. Der Unterzeichner des Mietvertrages, haftet auch für Schäden die während des Mietverhältnisses durch andere Personen, denen das Fahrzeug überlassen wird, verursacht werden. Für Schäden an Personen oder am gemieteten Fahrzeug, welche durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder mitfahrende Personen entstehen, haftet sofern durch die Vollkaskoversicherung nicht Schadenersatz geleistet wird der Mieter. Das betanken mit Markendiesel (B7) des Fahrzeuges hat frühzeitig zu erfolgen. Die Tanknadel soll nicht in den Roten Bereich(Reserve) der Tankanzeige kommen. Es können dadurch Schäden am Motor und der Einspritzpumpe entstehen, für solche Schäden haftet ausschließlich der Mieter. Für nachfolgende Mietausfälle, die aufgrund von Beschädigung des Fahrzeugs, die durch unsachgemäße Bedienung entstanden sind, sofern das Fahrzeug nicht einsatzbereit ist, haftet der Mieter. Alle entstandenen Schäden sind bei der Rückgabe bekannt zu geben. Sollten Schäden bei der Reinigung entdeckt werden, werden diese von der Kaution abgezogen.
Unfall: Bei Unfällen jeglicher Art, oder Einbruch in das Fahrzeug muss ausnahmslos die Polizei beigezogen werden. Vollständig ausgefüllter Unfallbericht und eine Schadensmeldung müssen dem Vermieter ausgehändigt werden. Der Vermieter ist unverzüglich zu verständigen. Für entwendete Gegenstände aus dem Fahrzeug wird keine Haftung übernommen. Für Gasunfälle jeder Art übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Auslandsfahrten: Auslandsfahrten sind in alle Länder der EU, angrenzende Mittelmeerstaaten, Schweiz und Norwegen gestattet. Das Bereisen von Krisen und Kriegsgebieten und Länder mit Reisewarnung sind verboten.
Fahrzeugbehandlung, Verbotene Nutzung: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln sowie ordnungsgemäß zu verschließen. Es sind Betriebsanleitungen sowie maßgebliche Vorschriften und technische Regeln zu beachten. Der Betriebszustand, Öl und Kühlwasserstand, sowie Reifendruck sind regelmäßig zu überwachen.
Verboten sind Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Teilnahme an Festivals, Testfahrten, ungenehmigte gewerbliche Personenbeförderung, als Totentransport, die Begehung von rechtswidrigen Taten, soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, die gewerbliche Güterbeförderung, die Weitervermietung oder auch nur die Überlassung. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle daraus entstandenen Schäden.
Für Parkstrafen, Geschwindigkeitsübertretungen oder anderer Delikte haftet der Mieter.
Rechtsgeschäftsgebühr 1% der Vertragssumme Gerichtsstand Bezirksgericht Feldbach.
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